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    GTS-Hintergrund
09.08.2011

Ausbauprogramm für neue Ganztagsschulen in Angebotsform

Errichtungsverfahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Anfang der Legislaturperiode 2001 bis 2006 hatte sich die Landesregierung im Rahmen der bildungspolitischen Schwerpunktsetzung zu einem Ausbauprogramm für das Ganztagsschulangebot entschieden, das in der letzten Legislaturperiode fortgesetzt wurde. Das Programm bezog sich auf eine neue Ganztagsschulform, die als Ganztagsschule in Angebotsform seit dem 1. August 2004 im Schulgesetz verankert ist. Errichtet wurden bisher insgesamt 574 neue Ganztagsschulen und damit fast doppelt so viele als ursprünglich vorgesehen.

Aufgrund der hohen Akzeptanz des bestehenden Angebots und der großen Nachfrage an Standorten, die noch nicht oder noch nicht ausreichend mit Ganztagsschulen versorgt sind, hat sich die neue Landesregierung entschieden, das Ausbauprogramm in der gerade begonnenen Legislaturperiode fortzusetzen und in weiteren Verfahrensrunden zusätzliche Errichtungsgenehmigungen zu vergeben.

In diesen Verfahrensrunden werden Standorte den Zuschlag erhalten, die die besten Voraussetzungen mit Blick auf die regionale bzw. schulartbezogene Ausgewogenheit sowie unter Berücksichtigung ihrer pädagogisch-organisatorischen Konzeption und des ermittelten Bedarfs mitbringen.

Vor Ort sollten daher alle Möglichkeiten genutzt werden, um möglichst günstige Rahmenbedingungen für die Umsetzung des pädagogisch-organisatorischen Konzepts zu schaffen.

Für die Vorbereitung eines Antrags und die Prüfung der Standortbedingungen steht ausreichend Zeit zur Verfügung, die Antragsfrist endet erst am 2. November 2011. Sollten bis zu diesem Termin dennoch nicht alle offenen Fragen abschließend geklärt sein (z. B. die Frage des konkreten Investitionsbedarfs, der abhängig ist von der verbindlichen Anmeldezahl), rate ich ausdrücklich zur Antragstellung; die Erfahrung aus den abgeschlossenen Verfahrensrunden zeigt, dass solche Fragen noch rechtzeitig vor einer Entscheidung gelöst werden.

Im Übrigen empfehle ich, die zur Verfügung stehenden Beratungs- und Unterstützungsangebote in Anspruch zu nehmen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulbehörde und des Ministeriums können zu Gesprächen in der Schule oder der Kommunalverwaltung eingeladen werden. Selbstverständlich sind sie auch bereit, in einer öffentlichen Informationsveranstaltung zu referieren und sich der Diskussion zu stellen. Das Gleiche gilt für die im Rahmen regionaler Netzwerke tätigen Ganztagsschulberaterinnen und -berater, die in allen Fachfragen kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind.

In der diesem Schreiben beigefügten Liste sind alle Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner mit Telefonnummern und E-Mail-Adressen genannt.

Ich bin sicher, dass die Auswahlchancen eines Antrags wachsen, wenn frühzeitig mit der Vorbereitung begonnen wird und dabei die in den nachfolgend genannten Unterlagen enthaltenen Hinweise und Empfehlungen berücksichtigt werden.

Anlage 1 liefert Hinweise zum Errichtungsverfahren und enthält Detailinformationen darüber, was zu einem vollständigen Antrag für den 01.08.2012 gehört, siehe insbesondere die dieser Anlage beigefügte Checkliste und das ebenfalls beigefügte Formblatt.

Unterzeichner des Formblatts sind Schule und Schulträger gemeinsam.

Selbstverständlich kann eine Schule oder ein Schulträger auch alleine die Initiative ergreifen und ein Schreiben an die Schulbehörde richten, wenn Interesse an der Einrichtung eines Ganztagsschulangebots besteht, um weitere Beratungen zu ermöglichen. Anlage 2 beschreibt die Qualitätsstandards bei der Ausgestaltung der pädagogisch-organisatorischen Konzeption, die den Schulen einen großen Entscheidungsspielraum bei der Wahl einzelner Elemente eröffnet.

Die Übersicht in der Anlage 3 stellt das Personalzuweisungskonzept dar.

Anlage 4 geht auf die Finanzhilfen ein, die aus Landesmitteln gewährt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind.

Ich denke, dass Ihnen die Unterlagen weiterhelfen werden, um eine konstruktive Diskussion in Ihren Gremien zu führen, und ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Antragstellung.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Doris Ahnen

 

Anlagen:

Liste der Ansprechpartnerinnen und -partner für die Ganztagsschulen in Angebotsform


In der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion sind schulaufsichtlich zuständig für den

Bezirk Trier:

Frau Brüse, Tel.: 0651/9494365
E-Mail: Anna-Maria.Bruese@add.rlp.de,


Bezirk Koblenz:

Herr Kurtscheidt, Tel.: 0261/1202789
E-Mail: Joerg.Kurtscheidt@addko.rlp.de,


Bezirk Neustadt/Weinstraße:

Herr Dr. Weis, Tel.: 06321/992448
E-Mail: Juergen.Weis@addnw.rlp.de,



In der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion sind zuständig für alle Fragen des Personaleinsatzes in der Ganztagsschule, und zwar


für Grundsatzfragen:

Ursula Liesen, Tel.: 0651/9494-472
E-Mail: Ursula.Liesen@add.rlp.de,

 

für Verträge und Personalbudgets der Grundschulen:

Zuständige Sachbearbeiter/innen im Referat 31

 

für Verträge und Personalbudgets der Förderschulen und Schulen der Sekundarstufe I in den Bezirken Koblenz und Trier:

Sabine Wunderlich, Tel.: 0651/9494-903
E-Mail: Sabine.Wunderlich@add.rlp.de,


Torsten Schößler, Tel.: 0651/9494-238
E-Mail: Torsten.Schoessler@add.rlp.de,

 

für Verträge und Personalbudgets der Förderschulen und Schulen der Sekundarstufe I im Bezirk Neustadt/Weinstraße:

Stefanie Lück, Tel.: 0651/9494-421
E-Mail: Stefanie.Lueck@add.rlp.de,

 

Vanessa Prüm, Tel.: 0651/9494-346
E-Mail: Vanessa.Pruemm@add.rlp.de,

 

für Verträge mit juristischen Personen:

Michael Zwilling, Tel.: 0651/9494-486
E-Mail: Michael.Zwilling@add.rlp.de,

 

für Fragen zu Finanzhilfen:

Marcus Schneider, Tel.: 0651/9494-316
E-Mail: Marcus.Schneider@add.rlp.de

 

für den Einsatz von Erzieherinnen und Erziehern im Berufspraktikum und von Helferinnen und Helfern im Freiwilligen Sozialen Jahr bzw. im Bundesfreiwilligendienst:

Anne England, Tel.: 0651/9494-470
E-Mail: Anne.England@add.rlp.de

Autor: MBWWK


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