Das Ganztagsschul-Programm von Rheinland-Pfalz ist im Jahr 2001 gestartet worden. Zu diesem Zeitpunkt existierten bereits 117 Ganztagsschulen (65 Förderschulen und 52 andere allgemein bildende Schulen) teils in verpflichtender Form (79 oft in privater Trägerschaft), teils in offener Form (38 von Kommunen finanziert).
Zeitschiene:
2001: Beschluss der Landesregierung zu einem Ausbauprogramm für Ganztagsschulen in Angebotsform
2004: Verankerung der Ganztagsschule in Angebotsform im Schulgesetz (§14); Regelung der Zeitstruktur, der Teilnahmeverpflichtung, die Organisationsformen, die Vernetzung von Unterricht und weiteren schulischen Angeboten
2006/2007: insgesamt 360 Ganztagsschulen
2010/2011: insgesamt 537 Ganztagsschulen
2011/2012: weitere 44 Optionen vergeben, Bedingung zur Einrichtung: Erreichen der entsprechenden Mindestteilnehmerzahl
Außerdem wurden vier Hochbegabtenzweige an bestehenden Gymnasien in Kaiserslautern, Mainz, Trier und Koblenz als verpflichtende GTS eingerichtet. Zum Schuljahr 2008/2009 starten die ersten neun G8-Gymnasien (in Klassenstufen 5+6 als GTS in Angebotsform, ab Klassenstufe 7 als verpflichtende GTS). Im Schuljahr 2011/2012 bestehen 18 G8-Gymnasien. Insgesamt besuchen damit in Rheinland-Pfalz rund 64.205 (ca.35,5 % bezogen auf die 180.819 Schülerinnen und Schüler in Ganztagschulen) Schülerinnen und Schüler Ganztagsschulen – ohne Berücksichtigung der etwa 650 „Betreuenden Grundschulen“, in denen mit Landesunterstützung auf kommunaler Ebene ebenfalls ein Nachmittagsangebot gemacht wird.
Zusätzlicher Finanzeinsatz des Landes:
in der Legislaturperiode 2001 bis 2006 = 220 Millionen Euro
aktuell = 60 Millionen Euro pro Jahr
Personalzuweisung
Berechnung des Personalbudgets wird in Dienstbesprechungen und Informationsveranstaltungen vermittelt
Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt die Personalkosten zu 100 %. (Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte, sonstiges pädagogisches Personal (auch für Betreuungskräfte)
Formel zur Berechnung des Personalbudgets
Kontingent richtet sich nach der Zahl der Teilnehmer am Ganztagsangebot
Budget ist zum Großteil für den Einsatz von beschäftigten Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften des Landes vorgesehen, aber auch für außerschulische Kooperationspartner.
Berechnung des Lehrerwochenstundenkontingents
Grundschulen
Mindestteilnehmerzahl: 36 Sch
Sockelzuweisung: 26 LWS
ergänzende Zuweisung: für jeden zusätzlichen Sch über 36 = 0,5 LWS
Die Sockelzuweisung ist nach folgender Modellrechnung kalkuliert:
zwei Schulstunden für pädagogische Angebote an vier Nachmittagen für zwei Gruppen entsprechen 16 LWS;
zwei Schulstunden für die Mittagspause an vier Tagen für zwei Gruppen, die zur Hälfte angesetzt werden, entsprechen 8 LWS;
ein Zuschlag in Höhe von 4 LWS zum Ausgleich der unterschiedlichen Stundentafeln in den Klassenstufen 1/2 und 3/4.
Insgesamt ergeben sich somit 28 LWS auf der Basis von 45 Minuten pro Unterrichtsstunde. In der Grundschule wird eine Unterrichtsstunde mit 50 Minuten berechnet. Deshalb ergeben sich 25,2 LWS, gerundet 26 LWS als Sockelzuweisung für eine Grundschule.
Schulen der Sekundarstufe I
Mindestteilnehmerzahl: 54 Sch
Sockelzuweisung: 32 LWS
ergänzende Zuweisung: für jeden zusätzlichen Sch über 54 = 0,5 LWS
Die Sockelzuweisung ist nach folgender Modellrechnung kalkuliert:
zwei Schulstunden für pädagogische Angebote an vier Nachmittagen für drei Gruppen entsprechen 24 LWS;
zwei Schulstunden für die Mittagspause an vier Tagen entsprechen 8 LWS;
Erfolgt an einem Ganztagsschulstandort ein Schulartwechsel, wird z. B. aus einer Hauptschule eine Integrierte Gesamtschule, berechnet sich das Personalbudget nach der Zahl aller Ganztagsschülerinnen und -schüler in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 an diesem Standort. Es steht also ein Gesamtbudget für beide Schularten zur Verfügung.
Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen
Mindestteilnehmerzahl: 26 Sch
Danach beträgt die Zuweisung 6,25 LWS pro Klasse (Klassenteiler 13) mehr als die Zuweisung für die Halbtagsform. Ferner erhält die Ganztagsschule zusätzlich 8 Wochenstunden pro Klasse für Pädagogische Fachkräfte.
Schwerpunktschulen
Bei der Integration von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigung können zusätzlich 0,25 LWS pro Gutachtenkind, das am Ganztagsangebot teilnimmt, veranschlagt werden.
Praxistag
Für die Vor- und Nachbereitung sowie für Begleitung und Unterstützung des Praxistages erhalten die GTS ein Zusatzbudget von 2 LWS für je 18 teilnehmende Schülerinnen und Schüler, die nicht als GTS-Schüler gezählt werden.
Anrechnungsstunden
Die Ganztagsschulen in der Angebotsform erhalten zur Durchführung und Organisation des Ganztagsschulangebots nach einer nach Schülerzahlen gestaffelten Tabelle (siehe Gemeinsames Amtsblatt vom 30. Januar 2002, Seite 225) Anrechnungsstunden ab dem Schuljahr, zu dem sie eingerichtet werden.
Jede Schule erhält mindestens drei Anrechnungsstunden (Sockel).
Das Land trägt damit 100 Prozent der notwendigen Personalkosten für das zusätzliche Angebot der Ganztagsschulen. Neben Lehrkräften, die mehr als die Hälfte des zusätzlichen Angebots abdecken, können die Schulen auch pädagogische Fachkräfte fest einstellen oder pädagogisches Personal zeitweise von außerschulischen Kooperationspartnern übernehmen. Dazu hat das Land Rahmenvereinbarungen mit 25 Organisationen und Institutionen – von den Kirchen, den Spitzenverbänden der Wohlfahrtspflege, dem Landessportbund, dem Landesverband der Musikschulen, Künstler- und Autorenverbänden, den Landwirtschafts- und Handwerkskammern bis zum Sparkassen-Giroverband oder dem BUND – abgeschlossen.
Insgesamt bieten im Schuljahr 2010/11 Lehrkräfte ca. die Hälfte der Zusatzangebote in den 537 Ganztagsschulen an. Fachkräfte von außerschulischen Kooperationspartnern decken rund 40 % der zusätzlichen Wochenstunden ab, weitere 10 % zusätzlich eingestellte pädagogische Fachkräfte.
Prinzipien des Programms für „Ganztagsschulen in Angebotsform“: Ganztagsschulen in Angebotsform machen an mindestens vier Tagen pro Woche ein Angebot von 8 bis 16 Uhr.
Schulen bewerben sich – unterstützt von ihren Schulträgern – um die Aufnahme in das Programm. Die Auswahl erfolgt nach der Qualität der vorgelegten Ganztagsschulkonzepte sowie regional und nach Schularten ausgewogen.
Pädagogisches Konzept
Grundlagen:
Ausrichtung an den Bedürfnissen und Interessen der Schülerinnen und Schüler
Kompetenzen und Engagement der Lehrkräfte werden genutzt
Pädagogisches Fachpersonal, z.B. außerschulische Partner aus der Region ergänzen und unterstützen
Erweiterter Zeitrahmen ermöglicht:
Förderkonzept (vgl. §1 Absatz 1 Schulgesetz)
Beispiele für Förderbedarfe: Sprachförderung, Leseförderung, Förderung der Berufsfähigkeit, mathematisch-naturwissenschaftlicher Forscher- und Entdeckerdrang, Fremdsprachenkompetenz, Förderung von leistungsstarken Schülerinnen und Schülern
Bedeutsam: Geleistetes in der Öffentlichkeit darzustellen, zur dauerhaften Gewinnung der Schülerschaft
Vier verbindliche Gestaltungselemente:
Unterrichtsbezogene Ergänzungen (Sinnvolle Einheit von Regelbetrieb und Nachmittag)
Themenbezogene Vorhaben und Projekte
Förderung
Freizeitgestaltung
Bestimmung von schulischen Qualitätskriterien
Im Vordergrund steht der Förderaspekt
Möglichkeiten zur Mitgestaltung schulischer Angebote
Angebote zur Entwicklung der Schülerpersönlichkeit
Organisation der Lernzeit (Hausaufgaben)
Phasenwechsel der Anspannung und Entspannung, Aktivität und Rückzug
Eröffnung neuer Erfahrungsräume (außerschulische Lernorte, Mittagessen)
Die Zusammenarbeit von Lehrkräften, pädagogischen Fachkräften und außerschulischer Partner ist durch eine ausgeprägte Kommunikationskultur und großen Teamgeist gekennzeichnet, dies zeigt sich z.B. bei der Besetzung von Steuerungs- oder Planungsgruppen
Auch das Pädagogische Personal nimmt regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil
Intensive Kooperation mit den Eltern
Regelmäßige interne Evaluation
Die Verzahnung des Regelunterrichts mit dem Nachmittag zeigt sich auch im Einsatz der Lehrkräfte
Schule nutzt Möglichkeiten zur Außendarstellung (Homepage, Wettbewerbe …)
Organisationsmodelle
Zügiges Modell: Notwendige Voraussetzung ist die Bildung von Ganztagsklassen
Additives Modell
Raumbedarf
Erforderlich ist eine räumliche Ausstattung, mit der das in der Planung vorgesehene Ganztagsschulprogramm an einem Standort umgesetzt werden kann.
Nach dem rheinland-pfälzischen Schulgesetz sind die Schulträger für die Sicherstellung einer ausreichenden Raumversorgung, die Gebäudeunterhaltung, die Ausstattung mit Sachinvestitionen usw. zuständig. Dies gilt auch für die Ganztagsschule.
Finanzhilfen
Gegenstand der Förderung sind insbesondere für die Gestaltung der Ganztagsschulangebote notwendige Neubau-, Ausbau-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahmen.
Förderfähig sind aber auch Ausstattungsinvestitionen und die mit den Investitionen verbundenen Dienstleistungen, z. B. Architektenhonorare.
Die Finanzhilfen werden einerseits als Pauschalen und andererseits als Zuwendungen unter Anwendung der Schulbaurichtlinie gewährt. Die Pauschalen ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:
50.000,- € für jede Grundschule,
75.000,- € für jede Schule in der Sekundarstufe I,
60.000,- € für jede Förderschule,
125.000,- € für verbundene Grund- und Realschulen plus
Die Förderung für ganztagsschulspezifische Baumaßnahmen ist mit den höchstmöglichen Sätzen vorgesehen: 70% bei Schulbaumaßnahmen und 50% bei Schulsportanlagen.
Jeder Schule, die eine Genehmigung zur Einrichtung eines Ganztagsangebots in neuer Form erhalten hat, wird zusätzlich ein einmaliger Landeszuschuss von 5.000,- €.
Mittagessen
Jede Ganztagsschule in neuer Form bietet an allen vier Tagen, für die das Ganztagsschulangebot eingerichtet ist, ein (warmes) Mittagessen an. Unter Umständen besteht dieses Angebot auch am fünften Tag.
Für Organisation und Bereitstellung des Mittagessens ist der Schulträger zuständig.
Um möglichst allen Kindern die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen zu ermöglichen, hat das Land im Schuljahr 2006/07 einen Sozialfonds eingerichtet.
Hausaufgaben
Es muss Anliegen jeder Ganztagsschule sein, die Konzeption der (Haus-)aufgaben für alle Schülerinnen und Schüler - evtl. nach Klassenstufen unterschiedlich - zu reflektieren und praktikable Lösungen für die Erledigung der Übungs- und Trainingsaufgaben innerhalb des ganztagsschulspezifischen Lernkonzepts vorzusehen.
Nach den Ergebnissen von drei Studien des Instituts POLIS hat die Hausaufgabenfrage einen hohen Stellenwert. Eltern nennen als wichtigsten Grund für die Anmeldung ihrer Kinder „Hilfe bei den Hausaufgaben“. Ihre diesbezüglichen Erwartungen wurden sämtlich erfüllt; die Zufriedenheit ist sogar mit der Dauer des Schulbesuchs ihrer Kinder gewachsen.
Unterstützungsleistungen der pädagogischen Serviceeinrichtungen
Angebot des Pädagogischen Landesinstituts
Regionales Beratungssystem für Ganztagsschulen
SPFZ: Fortbildung für Außerschulische Partner und Lehrkräfte
Fortbildungsbudget / zusätzlicher Studientag
Alle Ganztagsschulen erhalten nach Vergabe der Option vom Februar bis zum Errichtungstermin und zusätzlich für das Schuljahr, in das sie starten, also für 18 Monate, ein zusätzliches Fortbildungsbudget für schulinterne Fortbildung in Höhe von 1500.- Euro.
Alle zukünftigen Ganztagsschulen erhalten außerdem die Möglichkeit, einen zusätzlichen Studientag zu veranstalten.
Unterstützungsleistungen des Bundes
Begleitprogramm „Ideen für mehr! Ganztägig lernen“, das in enger Abstimmung mit den Ländern in Kooperation mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) durchgeführt wird.
Im Rahmen des BLK-Vorhabens „Lernen für den Ganztag“ wurden Fortbildungsbausteine für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren entwickelt, die an Ganztagsschulen eingesetzte Personen mit und ohne pädagogische Ausbildung in ihrer Arbeit an der Ganztagsschule unterstützen bzw. auf ihre Aufgabe vorbereiten.
Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen (StEG)
Seit Mitte 2005 wird die Ganztagsschulentwicklung in Deutschland durch die Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen (StEG) wissenschaftlich begleitet. Vor dem Hintergrund einer auch in den übrigen Bundesländern stärker werdenden Akzeptanz von Ganztagsschulangeboten war die überwiegende Mehrheit der Länder (14 der insgesamt 16 Bundesländer) mit dem Bund übereingekommen, ein wissenschaftliches Konsortium mit dieser Studie zu beauftragen.
Das Land Rheinland-Pfalz hat gute Ergebnisse im Bereich der Zufriedenheit der Schüler/innen erzielt.
Ausblick
Die hohe Zustimmung und die Anerkennung, die das Ganztagsschulprojekt im Lande Rheinland-Pfalz, aber auch darüber hinaus erhalten hat, ist beachtlich. Die bisherige erfolgreiche Entwicklung ist vor allem der Arbeit der am Ausbauprogramm beteiligten Schulen zu verdanken, die sich mit großer Einsatzfreude und Motivation dem Projekt widmen und die Lernarrangements und Organisationsformen so gewählt haben, dass Schülerinnen und Schüler spürbar mehr individuelle Förderung, mehr Partizipation und mehr Zuwendung erfahren haben. Dies sind die zentralen Punkte in der Bewertung und Beurteilung
von Qualität eines schulischen Angebots, das als herausragendes Schulentwicklungsprojekt entscheidende Anstöße zur Veränderung von Lehr- und Lernkultur gegeben hat, auch weiterhin geben wird und deshalb auch in Zukunft nachhaltige inhaltliche Unterstützung ebenso braucht wie die notwenigen Ressourcen.
Autor: Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur
Hier finden Sie das aktuelle Personal- und Sach-Kompendium für Ganztagsschulen in Angebotsform.