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Pädagogisches Landesinstitut Rheinland-Pfalz

Pädagogisches Landesinstitut Rheinland-Pfalz
 
Fortbildung Projekt Erweiterte Selbstständigkeit
10.05.2011

Schulentwicklung von unten - Das Projekt Erweiterte Selbstständigkeit

Projekt Erweiterte Selbstständigkeit hat Unterrichtsausfall halbiert

Seit zehn Jahren ermöglicht das Projekt Erweiterte Selbstständigkeit (PES) den Schulen den Aufbau von Vertretungsreserven zur Vermeidung von Unterrichtsausfall. Die Verantwortlichen ziehen nun eine zufriedene Zwischenbilanz: Der Unterrichtsausfall konnte im Schnitt an inzwischen knapp 750 Schulen um rund 50 Prozent gesenkt werden.

Seit zehn Jahren ermöglicht das Projekt Erweiterte Selbstständigkeit (PES) den Schulen den Aufbau von Vertretungsreserven zur Vermeidung von Unterrichtsausfall. Die Verantwortlichen ziehen nun eine zufriedene Zwischenbilanz: Der Unterrichtsausfall konnte im Schnitt an inzwischen knapp 750 Schulen um rund 50 Prozent gesenkt werden.

Der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz ermittelte 1999 im Auftrag des Landtags die Zahlen für den temporären Unterrichtsausfall an den allgemein bildenden Schulen des Landes. Die gemeldete Zahl von 4,2 Prozent signalisierte Handlungsbedarf. Der Landtag beauftragte Ministerialrat Paul Pardall mit der Konzeption eines Projekts zur Senkung des Unterrichtsausfalls. Eine Vorgabe war dabei, nicht einfach nur den Unterrichtsausfall zu überbrücken, sondern eine qualitätsbewusste Vertretung zu organisieren.

Paul Pardall – inzwischen Leiter der Agentur für Qualitätssicherung, Evaluation und Selbstständigkeit von Schulen – brachte die Fortbildungsinstitute, die Schulaufsicht und das damalige Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend (MBFJ) an einen Tisch. Gemeinsam konzipierten die Verantwortlichen das Projekt Erweiterte Selbstständigkeit (PES), das im Schuljahr 2001/2002 mit zehn Schulen in einem Projektjahr zur Erprobung startete.

Zehn Jahre später: Detlev Jacobs sitzt in seinem Büro im Pädagogischen Landesinstitut in Boppard und wirft einen Blick auf die neuesten Zahlen. Er ist innerhalb des Projekts für die Vertretungskonzepte der PES-Schulen und die Koordination der Beratungskräfte zuständig. Inzwischen hat er mindestens 737 Vertretungskonzepte geprüft, denn so viele Schulen haben sich inzwischen dem Projekt Erweiterte Selbstständigkeit angeschlossen. Der temporäre Unterrichtsausfall konnte auf 2,4 Prozent fast halbiert werden. „Die Teilnahmezahlen sind von 142 Schulen im ersten PES-Jahr 2002/2003 ständig gestiegen, der Unterrichtsausfall gesunken“, resümiert PES-Projektleiter Jochen Floeter. „Die PES-Schulen sind ausgesprochen zufrieden, weil durch die organisierte Vertretung Kontinuität gewährleistet ist, indem der Unterrichtsstoff auch in Vertretungsstunden weiter geführt wird und die Kollegien entlastet sind. Und die Eltern sind auch zufrieden.“

Freiwillige Teilnahme
Der Erfolg der Maßnahmen dieses Projekts, an welchem die Teilnahme freiwillig ist, gründet sich hauptsächlich auf zwei Faktoren: zum einen der Erkenntnis vom Potenzial des Internets als Vermittlungsbörse zwischen Schulen und Lehrkräften, zum anderen in der Selbstständigkeit der Schulen in der Verfügung über ihr PES-Budget.

Die Gesamtsteuerung des Projektes erfolgt durch eine zentrale Steuerungsgruppe, die beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur (MBWJK) eingerichtet ist. Die Projektleitung, rechtliche Begleitung und Beratung und Unterstützung liegen in der Hand der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). Die Projektleitung von Seiten des MBWJK nimmt Emanuel Rösch wahr; für die Schulabteilung der ADD zeichnet neben Floeter Martina Busemann verantwortlich. Die technische Systementwicklung und die Betreuung erfolgen durch das Pädagogische Landesinstitut, während die pädagogischen Serviceeinrichtungen für die Entwicklung und Durchführung von Fortbildungsmodulen zuständig sind.

Die Teilnahme an PES ist freiwillig. Lediglich für neu gegründete Schulen und G8-Gymnasien ist sie verpflichtend. Schulen, die ihren Unterrichtsausfall mindern wollen, können sich auf dem PES-Portal im Internet anmelden. Sie werden aufgefordert, eine Ist-Analyse zu erstellen und erhalten Handreichungen und Musterkonzepte, wie sie durch den Einsatz von PES-Kräften die Ausfälle senken können. „Dies sind Orientierungshilfen“, erläutert Jochen Floeter. „Manche Schulen erarbeiten ihr Vertretungskonzept entlang dieser Dokumente, manche auch unabhängig davon. Das können die Schulen selbst entscheiden.“

20.000 Stellenanzeigen im PES-Portal
Das jeweilige Konzept landet dann auf dem Schreibtisch von Detlev Jacobs. Der Lehrer und Fachleiter analysiert es und gibt der Schule eine Rückmeldung. Nach der erst– und einmaligen Erstellung dieses schriftlichen Vertretungskonzeptes erfolgen die Evaluation und Fortschreibung des Konzeptes in standardisierter Form über die Internetplattform. Die Schulen werden dabei durch die Schulaufsicht und die pädagogischen Serviceeinrichtungen unterstützt.

Entscheidet sich die Schule zur Teilnahme an PES, erhält sie ein Budget von 500 Euro für jede Vollzeitlehrereinheit. Bei einem Kollegium von 40 Personen entspricht dies also einer Summe von 20.000 Euro jährlich. Für kleine Schulen bis zu einer Größe von sieben Vollzeitlehrereinheiten werden pauschal 3.500 Euro zugewiesen. Über dieses Geld verfügt die Schule je nach Bedarf; die nicht abgerufenen Gelder gehen am Jahresende wieder an das Ministerium zurück.

Nun kann die Schule im PES-Internetportal geeignete Pädagoginnen und Pädagogen finden, um Vertretungen zu organisieren. Inzwischen haben etwa 20.000 Vertretungskräfte ihr Profil im Portal hinterlegt. Es sind Pädagogen mit 1. oder 2. Staatsexamen oder auch Personen aus anderen Bereich. "Das Interessante ist, dass - wie im Ganztagsschulbereich - so ganz unterschiedliche Professionen in die Schulen kommen und das Schulleben auch dadurch bereichern können", erklärt Floeter. Mit Hilfe der Suchmaske filtert die Schule zum Beispiel nach Fächern, Schulart oder Postleitzahl in Frage kommende Kandidaten heraus. Bei Kontaktaufnahme erhält die Schule eine E-Mail.

Kompliziertes Arbeits- und Vertragsrecht
Daraufhin treffen sich Bewerbungskraft, die Schulleitung, die örtliche Personalvertretung, die Gleichstellungsbeauftragte und die Schwerbehindertenvertretung zu einem Gespräch. Wird die Bewerberin oder der Bewerber in die Bereitschaft der Schule aufgenommen, schließen die Beteiligten einen Vertrag ab, sobald ein Vertretungsfall an der Schule den Einsatz nötig macht. Den Vertrag lädt die Schule dazu vom PES-Portal herunter. Dem Abschluss müssen dann wiederum die örtliche Personalvertretung, die Gleichstellungsbeauftragte und die Schwerbehindertenvertretung zustimmen.

Wobei hier der heikelste Punkt des Verfahrens erreicht ist, der für viele Schulen Neuland bedeutet und mit dem sie sich entsprechend schwer tun. „Die rechtlichen Fragestellungen der Vertragsgestaltung sind diejenigen, bei welchen die Schulen am meisten Beratungsbedarf haben“, erklärt Emanuel Rösch. Das Arbeitsrecht sei kompliziert und nicht immer kompatibel mit der Schulwirklichkeit – und die Vertragslandschaft vielfältig. Es gebe daher Fortbildungen zur Vertragsgestaltung für die Schulen.

Eben solche Fortbildungen zur Vertragsgestaltung und zur Statistik, welche die Schulen über ihre Unterrichtsausfallzahlen führen müssen, bietet Detlev Jacobs im halbjährlichen Wechsel jeweils im Norden und im Süden von Rheinland-Pfalz an. Im Mittelpunkt der insgesamt drei angebotenen Module stehen neben den rechtlichen Fragen zur Vertragsgestaltung und zur Personalvertretung (Modul A) sowie zur monatlichen PES-Statistik und zur Budgetverantwortung respektive Budgetverwaltung (Modul 3) auch pädagogische Themen (Modul B) wie die Bezüge des schulischen Vertretungskonzeptes zum Orientierungsrahmen Schulqualität (ORS).

Die schulischen Vertreterinnen und Vertreter haben auf diesen Veranstaltungen auch Gelegenheit, sich mit den Referentinnen und Referenten des PES-Teams von der ADD, aus dem MBWJK und dem Pädagogischen Landesinstitut auszutauschen, individuelle Fragen und Probleme zu diskutieren und zu klären. Zugleich sind Anregungen, Änderungs- und Verbesserungsvorschläge für die kontinuierliche Weiterentwicklung des Projektes explizit erwünscht – PES ist als ein Schulentwicklungsprojekt von “unten“ gedacht.

"Schulen an die Hand nehmen"
Dazu kommen Basisfortbildungen im Frühjahr und Herbst in Boppard, Speyer und Saarburg, deren Adressaten Vertreterinnen und Vertreter von „neuen“ PES-Schulen und neu ernannte Schulleitungsmitglieder sowie PES-Beauftragte vor Ort sind. „Hier nehmen wir die Schulen wirklich an die Hand, um sie Schritt für Schritt durch das Portal zu führen, damit sie dessen Funktionsweise und Möglichkeiten kennen lernen“, erläutert Jacobs.

Beratungen können darüber hinaus nach Absprache in den Netzwerken der Kreise und kreisfreien Städte stattfinden. Die Beratung der PES-Schulen findet in 17 regionalen Netzwerken statt. Netzwerktreffen werden nach Bedarf angeboten. Die Beraterinnen und Berater können zwar keine Rechtsauskünfte zu Arbeitsverträgen erteilen; das bleibt weiterhin Aufgabe der Ansprechpartner bei der ADD, beim MBWJK oder im Pädagogischen Landesinstitut. Aber sie sind erste Kontaktpersonen für die Schulen, wenn es um grundsätzliche Fragen, wie zum Beispiel zur Portalhandhabung, zur Statistik und zu den Vertretungskonzepten geht.

Die zuständigen Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten begleiten und unterstützen die Schulen ebenfalls. Unter ihrer Federführung werden themenbezogene regionale Informationsveranstaltungen mit den Projektschulen und interessierten Schulen durchgeführt. Daneben sind auf der PES-Homepage häufig gestellte Fragen und Antworten für Bewerberinnen und Bewerber und Schulen sowie alle Fortbildungen des Pädagogischen Landesinstituts zum Thema PES veröffentlicht.

Ausweitung auf Mutterschutz und Elternzeit
Inzwischen ist es Schulen seit Herbst 2010 auch möglich, in Abstimmung mit der Schulaufsicht längerfristige Verträge zur Regulierung von Mutterschutz –oder Elternzeitfällen abzuschließen. Das Vertragsmanagement des PES-Portals unterstützt die Schule auch in diesen Fällen beim Abschluss rechtssicherer Verträge.

Die erweiterte Regulierungsmöglichkeit der Schule ist dabei von der kurzfristigen Vertretungsregelung zu unterscheiden. Während im Rahmen von PES nur kurzfristige Vertretungsregelungen über das Budget der Schule laufen, besteht nunmehr auch für die Schule die Möglichkeit, längerfristigen Vertretungsbedarf eigenverantwortlich zu regulieren. Die erweiterten Einstellungsmöglichkeiten zur Regulierung von Mutterschutz und Elternzeitfällen belasten nicht das PES-Budget der Schule. Lediglich die Abwicklung erfolgt über das Vertragsmanagement des PES-Schulportals. Schule und Schulaufsicht stimmen sich bei Mutterschutz und Elternzeit darüber ab, ob die Regulierung an der Schule selbst oder über die ADD erfolgt. Die Schulaufsicht übernimmt lediglich die Finanzierung der Verträge.

„Alle Beteiligten sind zufrieden, und wir sind es auch. Die erreichte Quote von 2,5 Prozent Unterrichtsausfall ist sehr gut. Es dürfte fast nicht möglich sein, diese noch zu unterbieten“, erklärt Jochen Floeter.

Autor: DZ Online-Redaktion - Ralf Augsburg

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